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Rechtsanwalt Wiesbaden

ÖFFENTLICHES RECHT

Im Verwaltungsrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und somit Teil des Öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Dabei legt das Allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das Besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Regelungen für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf, die auf die Erfordernisse jeweils bestimmter, sachlicher Verwaltungsaufgaben besonders zugeschnitten sind.


Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in Problemstellungen des immobiliennahen Öffentlichen Rechts, beispielsweise im Bereich von Bauprojekten, des Denkmalschutzes und der Kommunalabgaben; der Wirtschaftsverwaltung, beispielsweise beim Betrieb eines Gewerbes oder eines Handwerks einschließlich der Wirtschaftsförderung durch Subventionen; der Vergabe öffentlicher Aufträge inklusive der Durchführung und Begleitung von Rügeverfahren und Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Gerichten; des Umweltschutzes, des Immissionsschutzes und des Naturschutzes und Landschaftsschutzes und des Öffentlichen Dienstes

 

 

Unser Bestreben geht dahin, mit einem kooperativen Ansatz möglichst zeit- und ressourcensparende Lösungen zu erzielen, die eine dauerhafte Grundlage für die Arbeit unserer Mandanten bilden. Gleichwohl sind wir, falls unvermeidbar, auch bereit, Lösungen auch auf dem Streitweg zu erzielen.

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