Altersgrenze für Notare – notwendig oder überholt? 

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Ist das Notar-Höchstalter noch zeitgemäß?

Der demographische Wandel belegt: Unsere Gesellschaft wird immer älter. Gerade die arbeitende Bevölkerung blickt deshalb mit Freuden auf den wohlverdienten Ruhestand, der im Idealfall jahrzehntelang genossen werden kann.

Aber nicht jeder wünscht sich, mit einem gewissen Alter nicht mehr arbeiten zu müssen. Doch was ist, wenn eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze das weitere Arbeiten verhindert, so wie beim Notar der Fall?

Laut der § 48a der Bundesnotarordnung erlischt das Notar-Amt, wenn die Person die Grenze von 70 Jahren erreicht hat. Ein Arbeiten als Notar über diese Grenze hinaus ist somit gesetzlich verboten. Die gesetzliche Regelung trat 1991 in Deutschland in Kraft, ein Jahr später wurde sie vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Aber warum muss ein Notar mit 70 in den Ruhestand? Begründet wurde das Gesetz mit der Verjüngung des Berufsstandes. Man wollte das Amt des Notars auch jüngeren Interessenten zugänglich und attraktiver machen – sie davon überzeugen, dass der Notarberuf nicht nur für Leute gehobeneren Alters sei. Des Weiteren war die Intention, auch jüngere Menschen dazu zu bewegen, die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. In der Gesetzesbegründung wurde angenommen, dass jüngere Leute auch eher zu einem jüngeren Notar wollten.

Nun wird die Regelung seit dem 25. März 2025 neu verhandelt. Grund dafür ist ein 71-jähriger Rechtsanwalt und Notar a. D. aus Nordrhein-Westfalen, der bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen ist. Jurist Dietrich Hülsemann bemängelt die Weitsicht der Regelung, weil vielerorts wenig bis gar keine Kandidaten für das Amt zur Verfügung stünden und demnach keine neuen Notare nachkämen. Er argumentiert mit Altersdiskriminierung und einem Verstoß gegen seine Berufsfreiheit.

Auch Experten aus der Altersforschung sind sich einig: Das Notar-Höchstalter von 70 Jahren ist nicht mehr zeitgemäß. Die kognitiven Leistungen eines 75-Jährigen seien heute deutlich besser als noch vor 20 Jahren, unter anderem durch bessere Gesundheitsversorgung und gesündere Ernährung. Hülsemann selbst ernährt sich nach eigenen Angaben zum Beispiel nahezu vegan und betreibt viel Sport.

Ob er mit seiner Klage Erfolg hat? Hülsemann war bereits 2023 mit seiner Klage vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH vertrat damals die gleiche Ansicht wie 1991: Eine Verteilung der Berufschancen zwischen Generationen sei im Hinblick auf eine vorsorgende Rechtspflege erforderlich.

Der Auftakt zur mündlichen Verhandlung in Karlsruhe war bereits am 25. März. Eine Entscheidung wird jedoch erst in den nächsten Monaten erwartet. Wir bleiben dran!