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Rechtsanwalt- Notariatskanzlei in Wiesbaden

Erklärung zur barrierefreien Website

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.kanzlei-pwk.de veröffentlichte Website der PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB und jeweils gesondert für die Website www.kanzlei-pwk.de veröffentlichte Website der Notare Dieter Böhme, Dr. Holger Poth, Dr. Klaus-Jürgen Götz-Weil, Axel Westerwelle, Markus Graf und den Notarinnen Petra Schürmann-Bratz und Christiane Cvachovec-Werner als TrägerInnen eines öffentlichen Amtes.

Als Rechts- und Notarskanzlei und als TrägerInnen eines öffentlichen Amtes im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahme teilweise vereinbar: 
Das herunterladbare Formular zum Ausfüllen des Datenerfassungsbogen lässt sich online nicht vollständig barrierefrei bedienen und ausfüllen.

Barrierefreie Alternative:
Der Datenerfassungsbogen kann heruntergeladen und ausgedruckt werden.


Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.01.2025 erstellt und wird fortlaufend überprüft und aktualisiert.


Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit:


Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Kanzlei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN ist 
Herr Markus Graf, Telefonnummer: 0611 989890, weiter können Sie unter folgendem Link (der Link wird Ihnen am Ende dieses Textes zur Verfügung gestellt) eine Email schreiben. Über den Link wird das von Ihnen genutzte E-Mail-Programm geöffnet und eine neue E-Mail an die durch uns hinterlegte Email-Adresse erstellt. In dieser E-Mail können Sie uns auf die bestehenden Barrieren aufmerksam machen. Hier ist der Link zur E-Mail: notar(at)kanzlei-pwk.de

Alternativ können Sie unter dem folgenden Link unsere hinterlegte Telefonnummer anrufen lassen.

​Hier ist der Link zur Telefonnummer: 0611 989890

Durchsetzungsverfahren 
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine 
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de 

Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich.  

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