Rechtsanwalt & Notar

Dr. Holger Poth

  • Geboren 1962 in Darmstadt, verheiratet, zwei Kinder
  • Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt/Main
  • Erstes juristisches Staatsexamen 1986
  • Studium der Wirtschaftswissenschaften in Gießen
  • Zweites juristisches Staatsexamen 1990
  • Promotion zum Dr. jur. 1989; Thema: „Die Grenzen des Arbeitsrechts aus kartellrechtlicher Sicht“
  • Seit 1987 Dozent für Privatrecht und Öffentliches Recht an der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden
  • Als Politiker Mandatsträger in diversen kommunalen Gremien sowie Tätigkeit im Hessischen Landtag 1990 bis 1992
  • Rechtsanwalt seit 1992
  • Notar seit 2007
  • Gutachter für Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, allg. Recht und Notarrecht beim Deutschen Notarinstitut 1999 und 2000
  • Vorstandsmitglied der Notarkammer Frankfurt am Main
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