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Zwangsversteigerungen für Gläubiger & rechtliche Optionen

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Zwangsversteigerung
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Eine Zwangsversteigerung ist ein staatlich geregeltes Verfahren, bei dem Immobilien wie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück öffentlich an den Höchstbietenden verkauft werden. Ziel ist es, aus dem Erlös die Forderungen eines oder mehrerer Gläubiger zu begleichen.

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Hauptarten: Die Forderungsversteigerung und die Teilungsversteigerung.

  • Die Forderungsversteigerung: Diese Versteigerung wird von einem Gläubiger beantragt, wenn ein Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen, die oft durch eine Grundschuld am Grundstück gesichert sind, nicht mehr erfüllen kann. Der Gläubiger im Zwangsversteigerungsverfahren treibt hierbei das Verfahren voran.
  • Die Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft: Diese Versteigerung, auch Teilungsversteigerunggenannt, dient dazu, eine Gemeinschaft von Eigentümern aufzulösen. Dies ist häufig bei einer Teilungsversteigerung einer Erbengemeinschaft der Fall, wenn sich die Erben nicht über die Zukunft der Immobilie einigen können.

Wir bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN haben uns seit Jahren auf Zwangsversteigerungsverfahren in Wiesbaden und Umgebung spezialisiert. Wir sind bei der Forderungsversteigerung schwerpunktmäßig für die betreibende Gläubigerseite tätig sind, insbesondere für Banken.

Wir haben eine auf den Bereich der Immobiliar – Zwangsvollstreckung spezialisierte Abteilung, bestehend aus Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsfachangestellten, die sich regelmäßig durch eigens auf das Profil und die Anforderungen unserer Kanzlei zugeschnittenen Inhouse- Seminaren fortbildet. Zu unseren Leistungen in dem Bereich Zwangsversteigerung gehören beispielsweise unter anderem:

  • Betreuung der Ablösung
  • Vereinbarung von Bieterzuführungen
  • Abschluss von Ausbietungsgarantien mit Bietinteressenten
  • Erstellung und Umsetzung von Bietvollmachten
  • Liegenbelassungs- und Befriedigungserklärungen

Die für eine kompetente Interessenvertretung der Gläubiger des Zwangsversteigerungsverfahrens erforderliche Spezialisierung bieten nur wenige Kanzleien in Deutschland. Wir gehören dazu. Für weitere Informationen, Fragen oder eine Erstberatung zu einer Zwangsversteigerung in der Nähe nehmen Sie gern Kontakt auf.

Der Ablauf einer Zwangsversteigerung: Von Antrag bis Zuschlag

Der Ablauf einer Versteigerung folgt klaren gesetzlichen Regeln. Alles beginnt mit dem Antrag eines Gläubigers oder Miteigentümers (z.B. Miterben) beim zuständigen Amtsgericht. Daraufhin ordnet das Gericht die Versteigerung an und lässt ein Verkehrswertgutachten für die Immobilie (z. B. Haus, Wohnung oder Grundstück) erstellen. Anschließend wird der Versteigerungstermin öffentlich bekannt gemacht. Die Termine finden Sie in der Regel auf dem Justizportal der Länder. Gegebenenfalls finden Sie die Termine ebenfalls in der Zeitung oder auf den Internetseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Am Termin selbst findet die sogenannte Bietstunde statt, die mindestens 30 Minuten dauert. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag, sofern bestimmte Wertgrenzen erreicht werden. Mit dem Zuschlag wird der Meistbietende sofort neuer Eigentümer der Immobilie.

Wir haben deutschlandweit über 1000 Zwangsversteigerungsverfahren und in weit mehr als 1000 Zwangsversteigerungsterminen die Interessen unserer Mandanten wahrgenommen. Um ein bestmögliches, wirtschaftliches Ergebnis für unsere Mandanten erzielen zu können, stellen wir sicher, dass unsere Mandanten „Herren des Verfahrens“ werden.

Was passiert mit den Schulden bei Zwangsversteigerungen?

Der Erlös aus der Versteigerung wird genutzt, um die Forderung des betreibenden Gläubigers zu tilgen. Reicht der Erlös nicht aus, um alle Schulden zu decken, bleiben die Restschulden gegenüber den Gläubigern bestehen. Ein eventueller Überschuss wird an den ehemaligen Eigentümer ausgezahlt.

Besonders wichtig im Versteigerungstermin ist die sogenannte 5/10-Grenze. Die 5/10-Grenze besagt: Der Zuschlag darf nicht erteilt werden, wenn das höchste Gebot unter 50 % des gerichtlich festgestellten Verkehrswertes liegt. Dies dient dem Schutz des Schuldners vor einem „Verschleudern“ seiner Immobilie. Liegt das Höchstgebot zwischen 50 % und 70 % (der 7/10-Grenze), kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen. Damit würde die Immobilie nicht verkauft werden. Erst bei Geboten über 70 % des Verkehrswertes muss der Zuschlag in der Regel erteilt werden.

Diese Regelungen gelten für die Forderungsversteigerung und teilweise auch für die Teilungsversteigerung. Sollten Sie hier weitere Fragen haben, melden Sie sich gern über unser Kontaktformular oder telefonisch.

Die Teilungsversteigerung im Erbstreit: Wenn der Nachlass zum Konflikt wird

Ein besonders häufiger Anwendungsfall ist die Zwangsversteigerung im Erbstreit. Erben mehrere Personen gemeinsam ein Grundstück aus der Erbmasse, bilden sie eine Erbengemeinschaft entsprechend des geltenden Erbrechts.

Können sich die Miterben nicht darauf einigen, ob die Immobilie verkauft, vermietet oder von einem Erben übernommen wird, kann jeder einzelne Miterbe einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Dieses Verfahren erzwingt den „Verkauf“ der Immobilie, um den Nachlass in eine teilbare Geldsumme umzuwandeln. Der Erlös wird anschließend unter den Erben entsprechend ihrer Erbquote aufgeteilt.

Diese Art der Zwangsversteigerung eines Grundstücks aus dem Nachlass/aus der Erbmasse ist oft der letzte Ausweg, um eine festgefahrene Situation innerhalb der Erbengemeinschaft aufzulösen.

Egal ob Sie Gläubiger sind oder Teil einer Gemeinschaft, z.B. einer Erbengemeinschaft – bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN begleiten wir Sie zuverlässig und rechtssicher durch den Versteigerungsprozess.

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