RECHTSANWÄLTE.NOTARE
seit 1905
Notar Wiesbaden
IMMOBILIENRECHT
Investitionen in Immobilien durch Privatpersonen oder Unternehmen kommen wegen des Umfangs des Investitionsvolumens und der Langfristigkeit der Kapitalbindung eine besondere Bedeutung zu. PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN berät in allen Fragen des Immobilienrechts.
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IMMOBILIENTRANSAKTIONEN
Wir begleiten regelmäßig Familien, Projektentwickler und Investoren bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien, insbesondere bei größeren Portfoliotransaktionen. Unsere Tätigkeit umfasst die rechtliche Aufarbeitung aller transaktionsrelevanter Dokumente, die Vertragserstellung sowie die Verhandlungsführung im Sinne unserer Mandanten.
BAU- & ARCHITEKTENRECHT
Wir unterstützen unsere Mandanten während des gesamten Bauvorhabens durch die Gestaltung und Prüfung von Bau-, Bauträger- und Architektenverträgen, der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen bei Baumängeln, bis zur Vertretung im Fall der Insolvenz des Vertragspartners.
MIETRECHT
Ebenso betreuen wir Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnisse von ihrer Begründung durch die interessengerechte Gestaltung und Prüfung der Mietverträge, über die Administration (Prüfung und Geltendmachung oder Abwehr von Mieterhöhungen; Mietminderungs- und Schadensersatzansprüchen), bis hin zu ihrer Beendigung und wirtschaftlich sinnvollen Abwicklung.
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Wir beraten daneben in allen Problemstellungen des Wohnungseigentums. Unsere Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht erfasst unter anderem die Prüfung von Erwerberverträgen sowie der Teilungserklärung, die Beratung und Vertretung von Gemeinschaften der Wohnungseigentümer und einzelner Wohnungseigentümer bei der Durchsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln, die Interessenwahrnehmung bei baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum und modernisierenden Instandhaltungen, die Unterstützung des Verwalters bei der Vorbereitung von Versammlungen der Wohnungseigentümer, die Prüfung der Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentumsgemeinschaft, die Beitreibung von nicht bezahltem Wohngeld oder die Interessenwahrnehmung unserer Mandanten durch die Teilnahme an Eigentümerversammlungen.
MAKLERRECHT
Neben den Interessen von Eigentümern/Vermietern oder Mietern einer Immobilie vertreten wir auch die Interessen von Maklern oder Maklerkunden. Unser Engagement reicht von der Gestaltung und Prüfung von Musterverträgen über die Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen, bis zur Abwehr vermeintlicher Schadensersatzansprüche.