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Notar im Erbrecht: Klare Regelungen für den Nachlass 

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person. Hierbei spielen insbesondere die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche, Erbverträge und die Verwaltung oder Auflösung von Erbengemeinschaften eine wichtige Rolle. 

Anders als das Familienrecht, das sich mit rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern befasst, konzentriert sich das Erbrecht auf die Vermögensübertragung und die Regelung des Nachlasses. Auch geht es um die Sicherung des Vermögens für nachfolgende Generationen. Hier kommt es nicht selten zu Erbstreitigkeiten, die mit einer Nachlassregelung hätten verhindert werden können. 

Als Notare und Rechtsanwälte für Erbrecht stehen wir Ihnen beratend und begleitend zur Seite, wenn es um Ihre individuellen Wünsche und die rechtssichere Gestaltung am Ende des Lebens geht. 

Testament schreiben: Handschriftlich oder beim Notar erstellen? 

Ein Testament zu verfassen ist ein wichtiger Schritt, um den eigenen Nachlass nach den persönlichen Vorstellungen zu regeln. Oft stellt sich hier die Frage, ob man das Testament handschriftlich verfassen oder es beim Notar erstellen lassen sollte.  

Das handschriftliche Testament bietet Ihnen Flexibilität, birgt jedoch das Risiko von Formfehlern oder Unklarheiten. Ist das Testament handschriftlich, ist es aber grundsätzlich wirksam. Wer ein wirklich rechtssicheres Testament erstellen möchte, sollte dennoch lieber einen Notar hinzuziehen. 

Ein notarielles Testament gewährleistet Rechtssicherheit und klare Formulierungen. Die Notar-Kosten eines Testaments variieren je nach Vermögenswerten. Die Kosten hängen also von dem Nachlasswert ab. Die Investition lohnt sich vor allem, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Darüber hinaus erspart man den Erben in der Regel auch einen kostspieligen Erbschein. Gerne informieren wir Sie ausführlich zu den Testament-Kosten und unterstützen Sie beim Verfassen des Testaments. 

Ehegattentestament bzw. Berliner Testament: Sicherheit für Ehepartner und Kinder 

Besonders häufig entscheiden sich Ehepaare für ein gemeinschaftliches Ehegattentestament. Dadurch wird Ihre Vermögensnachfolge verbindlich geregelt. Eine beliebte Möglichkeit: Das sogenannte Berliner Testament. Bei diesem Ehegattentestament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein, während die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben. Somit tritt eine vereinfachte Erbfolge in Kraft. 

Gerade bei Immobilieneigentum oder Kindern sollten Sie die individuelle Erbfolge im Ehegattentestament sorgfältig planen. Über ein Berliner Testament wird Ihr Partner automatisch Alleinerbe des Hauses. Die gesetzliche Erbfolge, in der Kinder Miterben werden und eine Erbengemeinschaft gebildet wird, tritt nicht in Kraft. 

Zudem ist es besonders wichtig, die Formvorschriften des Ehegattentestaments zu beachten, vor allem wenn es um eine Ehegattentestament mit Kindern geht. Mögliche Nachteile wie zum Beispiel die Pflichtteilsproblematik sind ebenfalls zu beachten.  

Mit dem Pflichtteil wird der Anteil bezeichnet, der Kindern grundsätzlich aus einem Erbe zusteht. Dabei handelt es sich um einen reinen Geldanspruch und keinen Anspruch auf Nachlassgegenstände wie Immobilien oder Aktien-Portfolios. Das Mindesterbrecht gilt auch, wenn der oder die Verstorbene die gesetzliche Erbfolge umgangen und einen Alleinerben bestimmt hat. Damit dies im Berliner Testament nicht zum Tragen kommt, enthalten diese Schriftstücke ein sogenannte Pflichtteilsstrafklausel. 

Die Pflichtteilsklausel schützt den längerlebenden Ehegatten vor den harschen finanziellen Auswirkungen der Pflichtteilsansprüche. Schließlich müsste er sonst alle Kinder auszahlen und könnte beispielsweise ein Haus nicht mehr halten. Im Falle, dass ein Kind bereits beim Ableben des ersten Elternteils auf den Pflichtteil besteht, besteht die Möglichkeit für den längerlebenden Elternteil das betreffenden Kind für den Tod des längerlebenden Elternteil nachträglich ebenfalls nur auf den Pflichtteil zu setzen. Damit würde das den Pflichtteil fordernde Kind im Ergebnis weniger erhalten. Diese Sanktion motiviert die Kinder, ihren Pflichtteil gerade nicht geltend zu machen. 

Problematisch kann die Gestaltung der Pflichtteilsklausel werden. Ein unklare Pflichtteilsklausel kann im Erbfall eine – weitere Kosten auslösende – eidesstattliche Versicherung der Erben oder sogar einen kostenintensiven Erbschein erforderlich machen. Bei richtiger Gestaltung ist dies jedoch nicht nötig und es können durch ein Testament Kosten für zwei Erbscheine erspart werden. 

Soweit die Kinder hieran mitwirken, kann auch ein Pflichtteilsverzicht erklärt werden. Dies meist aber nur dann, wenn auch die Kinder ihren erbrechtlichen Anspruch für die Zukunft sichern können. Dies kann mithilfe eines notariellen Erbvertrages geregelt werden. 

Denn wer nicht verheiratet ist oder auch Dritte mit in das Testament bindend einbeziehen möchte, kann kein gemeinsames Testament errichten. Es besteht aber die Möglichkeit eines Erbvertrages. Dieser ist zwingend zu beurkunden und gibt den Beteiligten Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die Zukunft. Die Kosten entsprechen denen einen gemeinsamen Testamentes und sind ebenso transparent. 

Sprechen Sie uns an und wir erklären Ihnen, welche Ehegattentestament-Kosten und Erbvertrag-Kosten auf Sie zukommen werden. 

Berliner Testament: Nachteile im Falle klar verstehen 

Das Berliner Testament ist zwar eine bewährte Lösung, hat jedoch auch Tücken. Rechtliche Feinheiten spielen hier eine große Rolle. Insbesondere kann bei einem Berliner Testament der Pflichtteil zu Problemen führen, wenn Kinder ihren Anspruch auf einen Teil des Nachlasses geltend machen. 

Der Notar erklärt Ihnen verständlich die Nachteile eines Berliner Testamentes und zeigt auf, in welchen Fällen dieses Modell sinnvoll ist. Auch bei besonderem Vermögen, etwa bei dem Besitz mehrerer Immobilien, sollte der Notar eingebunden werden. So können hohe Steuerbelastungen oder spätere Konflikte vermieden werden. Zu beachten sind hierbei insbesondere die steuerlichen Komponenten wie die Erbschaftssteuer und die damit einhergehenden Freibeträge. Je nach Nachlasswert und Familiensituation ist das klassische Berliner Testament gerade aus steuerlicher Sicht keine gute Wahl. 

Unsere Experten erläutern Ihnen zudem die Berliner Testament Erbfolge detailliert und helfen Ihnen, mögliche Risiken zu minimieren. Wir besprechen mit Ihnen Ihre individuelle Situation, erstellen einen auf Sie zugeschnittenen Entwurf und klären auch ausgiebig Ihre Fragen. 

Ein sehr gutes Mittel, seine Nachlassangelegenheiten bereits zu Lebzeiten zu regeln, ist die die sog. vorweggenommene Erbfolge. Hierbei überträgt der Erblasser seinen zukünftigen Erben einen Teil seiner Immobilien unentgeltlich zu Lebzeiten, bleibt aber wirtschaftlicher Eigentümer.  

Der Vorteil hierbei ist, dass die Nachlassregelung noch konkreter erfolgen kann, während der Erblasser aber weiterhin über sein Vermögen verfügen kann. Ganz nebenbei können auch erhebliche Erbschaftssteuern gespart werden. Hierbei kommt es aber auf ein rechtzeitiges Handeln an, da in diesem Zusammenhang eine 10-Jahres-Frist gilt, die aber auch mehrfach zu eigenen Gunsten ausgeschöpft werden kann.  

Wer frühzeitig an die vorweggenommene Erbfolge denkt und die erforderlichen Schritte über den Notar einleitet, kann hierbei erheblich profitieren und Vermögen teilweise steuerneutral auf die nächste oder sogar übernächste Generation übertragen. 

Sprechen Sie uns gerne an. Wir werden Sie umfassend unterstützen bei der Frage, ob eine vorweggenommene Erbfolge für Sie sinnvoll ist, und Sie auch bei der Umsetzung mit unserer Erfahrung vollumfänglich begleiten.  

Abwicklung der Erbengemeinschaft: Notarielle Unterstützung bei der Nachlassregelung 

Nach dem Erbfall entsteht häufig eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet. Die Erbengemeinschaft besteht in der Regel aus den nahen Angehörigen wie Ehepartnern, Kindern, Kindeskindern oder weiteren Verwandten. In vielen Fällen sind Konflikte hier vorprogrammiert. 

Die Abwicklung der Erbengemeinschaft kann komplex sein, insbesondere wenn unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen. Dabei prüft der Notar, welche Rechte und Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft bestehen und welche Vereinbarungen getroffen werden können. Gerade wenn Immobilien oder Unternehmensanteile Teil des Nachlasses sind, ist notarielle Unterstützung besonders wichtig. 

Als Erbrecht Notare begleiten wir Sie bei der Klärung von Erbanteilen, der Auseinandersetzung der Gemeinschaft und der rechtssicheren Gestaltung von Vereinbarungen. So vermeiden Sie Konflikte und sorgen für eine gerechte Verteilung des Erbes. 

Erbschein wann beantragen, wo und mit welchen Kosten? 

Nach einem Todesfall müssen Erben oft einen Erbschein beantragen, um den Nachlass regeln zu können – gerade dann, wenn keine letztwillige Verfügung  vorliegt. Ein Notar berät Sie individuell, wann ein Erbschein beantragt werden muss und wo ein Erbschein beantragt wird. 

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung nachweist und häufig bei Banken oder Behörden erforderlich ist. Die Beantragung des Erbscheins erfolgt beim Nachlassgericht. Der Notar bereitet für Sie die erforderlichen Anträge vor und nimmt die für den Erbschein erforderliche eidesstattliche Versicherung von Ihnen ab. 

Die Kosten für die Beantragung des Erbscheins richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. 

Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung des Erbscheins, klären Sie über die Erbschein-Kosten auf und helfen Ihnen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. 

Mit einem Notar für Erbrecht sicher und individuell vorsorgen 

Als erfahrene Notare im Erbrecht sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es um Testament, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Erbschein, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft geht. PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN unterstützt Sie dabei, Streitigkeiten zu vermeiden und den Nachlass geordnet zu regeln. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche rechtssicher umgesetzt werden und Ihre Erben Klarheit und Sicherheit erhalten. 

Sie suchen einen Notar im Erbrecht in der Nähe von Wiesbaden und Umgebung? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung zu allen Fragen rund um Ihre erbrechtlichen Anliegen. 

 

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