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General- und Vorsorgevollmacht

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Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht für Ihre Absicherung

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Gedanken an Krankheit oder Unfall. Doch eine plötzliche Handlungsunfähigkeit kann jeden treffen. Damit in solchen Situationen Ihre Wünsche und Interessen gewahrt bleiben, ist eine frühzeitige Vorsorge unerlässlich. Wir, die Notare von PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN in Wiesbaden, unterstützen Sie kompetent dabei, eine rechtssichere Generalvollmacht ausstellen zu lassen oder eine maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Eine Generalvollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson umfassend, Sie in nahezu allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies betrifft unter anderem auch finanzielle Angelegenheiten oder Angelegenheiten rund ums Haus. Diese kann sofort oder erst im Bedarfsfall wirksam werden. Höchstpersönliche Entscheidungen wie ein Testament oder eine Eheschließung fallen jedoch nicht unter die Wirksamkeit einer Generalvollmacht.

Die Vorsorgevollmacht hingegen ist spezifisch für den Fall gedacht, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Damit sind zum Beispiel Bewusstlosigkeit, Koma oder andere Erkrankungen gemeint. Die Vollmacht deckt Bereiche wie Gesundheitssorge, Vermögensangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung ab. Der Hauptunterschied liegt oft im Umfang und im Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Die Generalvollmacht ist in der Regel weitreichender als eine Vorsorgevollmacht.

Was ist eine Generalvollmacht für Privatpersonen?

Eine Generalvollmacht ist ein mächtiges Instrument, das einer Person Ihres Vertrauens (dem Bevollmächtigten) umfangreiche Entscheidungsgewalt erteilt. Die Person ist dann in der Lage, in Ihrem Namen weitreichende Entscheidungen zu treffen und Rechtsgeschäfte zu tätigen.

Diese Art der Machtübertragung ist vor allem relevant, wenn es darum geht, die Handlungsfähigkeit auch dann zu sichern, wenn man selbst vorübergehend oder dauerhaft verhindert ist. Dies meint jedoch nicht, dass Sie nicht geschäftsfähig sind. Sie können zum Beispiel wegen längeren Auslandaufenthalts bei wichtigen Gerichtsterminen nicht anwesend sein? Dann tritt die Generalvollmacht in Kraft. Weitere Bereiche sind beispielsweise Ihre Vermögensverwaltung, die Vertretung gegenüber Behörden oder auch Vertragsabschlüsse bei einem Notar.

Eine notariell beurkundete Generalvollmacht bietet hierbei höchste Rechtssicherheit und Akzeptanz, beispielsweise bei Banken oder im Bereich der Immobilienangelegenheiten. Wir bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN beraten Sie ausführlich über den passenden Umfang und die Formulierungen, damit Ihre Generalvollmacht exakt Ihren Bedürfnissen entspricht.

Die Vorsorgevollmacht: Gezielte Vorsorge für den Ernstfall

Unfälle passieren jeden Tag. Aber haben Sie dafür vorgesorgt? Wer kann wegen Bewusstlosigkeit oder ähnlichen Erkrankungen die richtigen Entscheidungen für Sie treffen? Genau da setzt eine Vorsorgevollmacht an: Im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit kann eine Vertrauensperson nach Ihren festgelegten Wünschen handeln. Im Gegensatz zur umfassenderen Generalvollmacht ist die Vorsorgevollmacht speziell auf den Vorsorgefall zugeschnitten.

Sie greift, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit ihr bestimmen Sie, wer sich um Ihre persönlichen Belange, Gesundheitsentscheidungen und Vermögenssorge kümmern soll. In der Regel handelt es sich dabei um eine Vertrauensperson aus der Familie oder dem engen Freundeskreis.

Eine sorgfältig formulierte Vorsorgevollmacht kann die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung durch das Vorsorgegericht (Betreuungsgericht) vermeiden und stellt sicher, dass Ihr Wille respektiert wird. Oft wird die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kombiniert, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.

Patientenverfügung: Ihr Wille in medizinischen Fragen klar definiert

Neben der Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung ein zentrales Dokument der Selbstbestimmung. In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, falls Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

Dies betrifft insbesondere Entscheidungen am Lebensende oder bei schweren Erkrankungen. Anwendungsfälle sind zum Beispiel das Einstellen der lebenserhaltenden Maßnahmen nach einem gewissen Zeitraum oder in einem bestimmten Erkrankungsfall.

Während eine Patientenverfügungs-Vorlage eine erste Orientierung bieten kann, ist die individuelle Anpassung entscheidend. Die Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass Ihr Bevollmächtigter auch Ihre medizinischen Wünsche kennt und durchsetzen kann. Bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN helfen wir Ihnen, Ihre Vorstellungen präzise und rechtssicher zu formulieren, damit Ihre Patientenverfügung im Ernstfall Bestand hat.

Generalvollmacht ausstellen lassen: Mit dem Notar rechtssicher unterwegs

Wenn Sie eine Generalvollmacht ausstellen lassen möchten, ist der Gang zum Notar der sicherste Weg. Zwar gibt es online viele Generalvollmacht-Muster oder eine Generalvollmacht-Vorlage zum kostenfreien Download, doch diese können eine individuelle Beratung und rechtssichere Formulierung nicht ersetzen.

Eine einfache Vollmacht handschriftlich verfasst, genügt oft nicht den Anforderungen – insbesondere, wenn es um Grundstücksgeschäfte oder umfangreiche Vermögensverfügungen geht. Ihr Notar bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN in Wiesbaden prüft Ihre Geschäftsfähigkeit, klärt Sie über die Tragweite der Vollmacht auf und sorgt für eine eindeutige und anerkannte Urkunde. Sprechen Sie uns für weitere Fragen gern an.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zum Ausdrucken: Wann ist das ausreichend?

Viele suchen nach einem Vollmacht-Muster heutzutage erst einmal im Internet. Die zum Download verfügbaren Dokumente können einen ersten Anhaltspunkt bieten. Allerdings bergen sie Risiken:

Sie sind oft allgemein gehalten und passen möglicherweise nicht zu Ihrer individuellen Situation. Fehlerhafte oder unklare Formulierungen können dazu führen, dass die Dokumente im Ernstfall nicht anerkannt werden oder zu Auslegungsschwierigkeiten führen. Besonders bei komplexen Familienverhältnissen oder größerem Vermögen ist die individuelle Beratung und Ausfertigung durch einen Notar dringend zu empfehlen, um die Wirksamkeit aller Dokumente sicherzustellen.

Die Betreuungsverfügung: Eine wichtige Ergänzung für Ihren Notfall

Neben den oben genannten Vollmachten gibt es auch die Betreuungsverfügung. Diese ist eine eindeutige Willensäußerung an das Betreuungsgericht. Sie bestimmt, wer als Ihr rechtlicher Betreuer bestellt werden soll, falls trotz einer Vorsorgevollmacht eine Betreuung notwendig wird oder keine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt.

In der Regel fällt die Wahl auf ehrenamtliche Betreuer aus der Familie, die im Falle einer psychischen oder physischen Erkrankung persönliche Angelegenheiten für Sie übernehmen. Sie können auch Personen benennen, die keinesfalls als Betreuer eingesetzt werden sollen.

In der Verfügung können Sie festhalten, welche Pflege Sie wünschen oder wo Sie wohnen möchten, falls es beispielsweise zu einer Krankheit oder einer Behinderung kommt. Auch bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung stehen Ihnen die Notare von PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN in Wiesbaden beratend zur Seite.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar und welcher Mehrwert entsteht?

Die Frage ist verständlich und wichtig. Die Notarkosten für alle tätigen Notare in Deutschland sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie richten sich in der Regel nach dem Wert Ihres Vermögens, über das verfügt werden soll. Dies mag zunächst als vermeidbare Investition erscheinen, doch der Mehrwert einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht ist immens. Eine Gebührenvereinbarung dürfen Notare nach der gesetzlichen Regelung ausdrücklich nicht abschließen.

Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens in Ihrem Interesse handeln kann. Die Beratung durch den Notar gewährleistet, dass die Vollmacht alle relevanten Aspekte abdeckt und juristisch einwandfrei ist – ein unschätzbarer Vorteil gegenüber standardisierten Formularen, zumal für bestimmte Rechtsgeschäfte eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ihr Weg zur optimalen Vorsorge mit PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN

Die Erstellung aller oben genannte Dokumente ist eine sehr persönliche Angelegenheit, die Vertrauen und Expertise erfordert. Bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN nehmen wir uns Zeit für Ihre individuellen Bedürfnisse und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Vorsorgelösung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Beratungsgespräch, um Ihre Angelegenheiten rechtzeitig und rechtssicher zu regeln. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch dann Gehör findet, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

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