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Ihr Notar für Immobilienrecht in Wiesbaden und Umgebung

Unsere erfahrenen Notare sind Ihre ersten Ansprechpartner für alle Belange des Immobilienrechts in Wiesbaden und der umliegenden Region. Wir verstehen, dass der Umgang mit Grundstücken und Immobilien oft komplexe rechtliche Schritte erfordert. Deshalb begleiten wir Sie fachkundig und zuverlässig bei der Gestaltung und Abwicklung Ihrer immobilienrechtlichen Vorhaben.

Im Kern des Immobilienrechts, oft auch als Teil des umfassenderen Baurechts verstanden, stehen verschiedene wichtige Bereiche, in denen unsere Notare tätig sind:

  • Grundstückskauf: Hierbei geht es um den Erwerb oder die Veräußerung von Grund und Boden. Unsere Notare sorgen für die rechtssichere Vertragsgestaltung und Abwicklung, einschließlich der notwendigen Eintragungen im Grundbuch und dem Austausch mit der Stadt oder der Gemeinde.
  • Immobilienkauf: Als Unterkategorie des Grundstückskaufs umfasst dies den Kauf oder Verkauf von bebauten Grundstücken, also Häusern, Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Aspekte, von der Prüfung der Eigentumsverhältnisse bis zur Übergabe, korrekt gehandhabt werden.
  • Baugenehmigung: Obwohl die Erteilung einer Baugenehmigung eine behördliche Angelegenheit ist, spielen notarielle Aspekte oft eine Rolle, etwa bei der Teilung von Grundstücken für Neubauprojekte oder der Bestellung von Grunddienstbarkeiten, die für die Bebaubarkeit relevant sein können. Unsere Anwälte beraten Sie zudem bei Fragen rund um die Baugenehmigung selbst.

 

Der Grundstückskaufvertrag: Formvorschrift und Sicherheit durch notarielle Beurkundung

Bei jedem Immobilienerwerb, sei es ein Grundstückskaufvertrag oder ein Vertrag zu einer Bestandsimmobilie, gilt der Notarbesuch als sogenannte Formvorschrift. Diese gesetzliche Formvorschrift besagt: Ein Kauf von Immobilien/Grundstücken muss notariell beurkundet werden. Die Vorschrift dient dem Schutz aller Beteiligten, damit niemand benachteiligt aus dem Rechtsgeschäft hervorgeht.

Ihr Immobilienkauf-Notar bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN stellt sicher, dass der Vertrag alle notwendigen Regelungen enthält sowie klar und verständlich formuliert ist. Außerdem werden die Interessen von Käufer und Verkäufer ausgewogen berücksichtigt.

Ein wichtiger Bestandteil bei einem Grundstückskaufvertrag ist die sog. Auflassung. Bei einem Grundstückskaufvertrag mit Auflassung handelt es sich um die Einigung über den Eigentumsübergang, die ebenfalls notariell beurkundet und dann im Grundbuch vollzogen wird. Verlassen Sie sich bei Ihrem Kaufvertrag auf unsere Expertise, um Fallstricke zu vermeiden und einen reibungslosen Eigentumsübergang zu gewährleisten.

Bei Bedarf setzen wir ebenso ein sogenanntes Notaranderkonto für Sie auf, sofern ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt. Das Konto ist gebührenpflichtig als Teil der Notargebühren. Diese richten sich wie die Gesamtkosten ebenfalls nach dem Wert der Immobilie.

Der Vorteil: Diese Konto-Form bietet einen sicheren Schutz vor Missbrauch des Geldes. Insbesondere sichert das Konto Sie als Käufer ab, wenn die Immobilie Teil einer Zwangsversteigerung oder Insolvenzmasse ist oder schon vor dem Grundbuch-Eintrag an Sie als die künftigen Eigentümer zwecks Abrisses oder ähnlichem übergeben soll.

Wie läuft das ganze ab? Wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, zahlen Sie den Kaufpreis auf das Notaranderkonto ein. Dort wird Ihr Geld sicher verwahrt, bis alle Vertragsbedingungen wie der Grundbucheintrag oder die Löschung der Belastungen im Grundbuch vollumfänglich erfüllt wurden bzw. sichergestellt sind. Nachdem wir alles ordnungsgemäß geprüft haben, zahlen wir im Anschluss das Geld von dem Konto an den Verkäufer aus. Dies ermöglicht eine volle Absicherung für Käufer und Verkäufer. Der Geldtransfer wird im Nachhinein durch entsprechende Quittungen bestätigt und das Notaranderkonto wird wieder geschlossen.

Transparente Notarkosten: Wohnungskauf, Hauskauf und Grundstücksverkauf

Die Frage nach den Notarkosten ist für Käufer und Verkäufer von großer Bedeutung. Ob Notarkosten zum Wohnungskauf, Kosten des Notars vom Hauskauf oder Notarkosten beim Grundstücksverkauf – die Gebühren für notarielle Tätigkeiten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Ein Notar muss sich an diese vorgegebenen Gebühren halten. Eine anderweitige Gebührenvereinbarung mit den Beteiligten ist per gesetzlicher Regelung ausdrücklich verboten.

Die Höhe der Notarkosten beim Hauskauf oder anderen Immobiliengeschäften richtet sich nach dem Wert des Geschäftsgegenstandes, in diesem Fall also dem Wert des Hauses oder des Grundstücks. Der Wert des Geschäftsgegenstand ist in der Regel der vereinbarte Kaufpreis.

Während des Notartermins wird im Vertrag festgehalten, wann der Kaufpreis für die Immobilie fällig ist. Die Notarkosten sind in der Regel aber bereits fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde.

Ihr Notar wird Sie transparent über die anfallenden Kaufvertragskosten aufklären. Diese Kosten des Notars zum Kaufvertrag decken die umfassende Beratung, die Vertragsgestaltung, die Beurkundung und die Abwicklung des Geschäfts ab und gewährleisten so Rechtssicherheit für alle Parteien.

Was benötigen Sie für den Besuch beim Immobilien-Notar?

Nachdem alle wichtigen Informationen zum Kauf oder Verkauf vorab per Telefon oder E-Mail geklärt wurden, steht als nächstes der Besuch in der Kanzlei an. Damit das Rechtsgeschäft nahtlos durchgeführt werden kann, sind alle Parteien dazu verpflichtet, sich auszuweisen. Der Personalausweis oder ein Reisepass sind dafür notwendig. Von diesen werden Kopien für die eigenen Unterlagen gemacht. Alle weiteren Dokumente, zum Beispiel Auszüge aus dem Grundbuch, werden vom Notar selbst beschafft.

Für den Termin müssen alle Parteien aus dem Vertrag anwesend sein. Sollte eine Person den Termin nicht persönlich wahrnehmen können, kann Sie sich per Vollmacht vertreten lassen – allerdings nur, wenn diese Vollmacht notariell beglaubigt wurde. Eine weitere Variante wäre die nachträgliche Genehmigung der Vertretung, wobei auch hier eine notarielle Beglaubigung unabdinglich ist. Dadurch sparen Sie im gesamten Prozess Zeit ein, wenn Sie den Notartermin nicht wahrnehmen können. Der Vertrag kann von dem Vertreter unterschrieben werden und Sie können im Vorfeld oder Nachhinein den Vertrag sichten und die Vollmacht bzw. Genehmigung unterschreiben.

Bei dem Besuch liest der Notar den gesamten Vertrag vor und erklärt wichtige Aspekte. Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie weitere Fragen anbringen können. Änderungen an dem Vertrag können in Übereinstimmung mit allen Beteiligten auch noch in der Beurkundung selbst vorgenommen werden. Sind alle Fragen von beiden Seiten geklärt und alle Parteien mit dem Vertragsinhalt einverstanden, muss nur noch der Vertrag unterschrieben werden.

Wer hat Vorkaufsrecht beim Hausverkauf?

Den weiteren Prozess, also die Eintragung ins Grundbuch und den Briefverkehr mit der Stadt oder Gemeinde, übernimmt der Notar für Sie. Dies kann mehrere Wochen dauern. Warum? Weil viele Städte und Gemeinden ein sogenanntes Vorkaufsrecht haben und auch der Grundbucheintrag mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Das Vorkaufsrecht bedeutet: Die Stadt oder Gemeinde kann das von Ihnen gewünschte Objekt – sofern es sich nicht um eine Eigentumswohnung oder sonstige Sondereigentumseinheit handelt – vor Ihnen kaufen, falls es beispielsweise Teil eines städtebaulichen Entwicklungsplans ist. Dabei handelt es sich zum Beispiel um für die Zukunft ausgewiesene Wohngebiete oder Flächen zur Renaturierung. Dieses Vorkaufsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Gemeinde damit das Wohl der Allgemeinheit erfüllt. Unter gewissen Bedingungen besteht zudem überhaupt kein Vorkaufsrecht.

Sie kaufen ein Grundstück oder eine Bestandsimmobilie in Wiesbaden oder Umgebung und benötigen notarielle Unterstützung? Bei uns finden Sie kompetente und engagierte Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns gern für eine individuelle Beratung für Ihr Rechtsgeschäft.

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