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Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Wiesbaden & Umgebung

Das Arbeitsrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Es dient als Grundlage für ein faires und strukturiertes Miteinander im Berufsleben und gilt für ganz Deutschland. 

Die Anpassung an ein sich ständig wandelndes Umfeld ist Grundvoraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens. Märkte und Branchen verändern sich, nationales und internationales Recht fordern eine stetige Adaption und Tarifverträge führen zu Neuregelungen. 

Der Erfolg eines Unternehmens hängt aber auch entscheidend von der Qualität und der Motivation seiner Mitarbeiter ab. Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung und Betreuung von Mitarbeitern sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen müssen kompetent beantwortet werden. Die zunehmende Komplexität und Dichte der nationalen und internationalen Normen bergen ein enormes Belastungspotential für das Verhältnis zwischen Unternehmen und Belegschaft. 

​Dem gegenüber steht in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zunehmend das Bedürfnis des Arbeitnehmers nach Sicherheit und Planbarkeit des Arbeitsverhältnisses als Grundlage seiner wirtschaftlichen und sozialen Existenz sowie seines Selbstwertgefühls. 

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht in der Nähe von Wiesbaden und Umgebung? Dann sind Sie bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN an der richtigen Stelle. Unser Ziel ist es, arbeitsrechtliche Konflikte durch umfassende Beratung und vorausschauende Vertragsgestaltung bereits im Vorfeld zu vermeiden. Aber auch wenn es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, vertreten wir Ihre Interessen mit Leidenschaft und Kompetenz. 

Die Teilbereiche des Arbeitsrechts 

Das Arbeitsrecht umfasst viele Teilbereiche, die im Alltag von Beschäftigten und Unternehmen von großer Bedeutung sind: 

  • Arbeitsvertrag: Abschluss (Vertragsschluss?), Inhalte und Pflichten
  • Kündigungsschutz: Voraussetzungen, Fristen und Klageverfahren
  • Arbeitszeitregelungen: Pausen, Überstunden und Urlaubsansprüche
  • Vergütung: Lohnansprüche, Sonderzahlungen und Mindestlohn
  • Mutterschutz und Elternzeit: Rechte von Arbeitnehmern in besonderen Lebenslagen
  • Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmung durch Betriebsräte
  • Arbeitsschutz: Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheitsschutz 

Das Arbeitsrecht schützt somit die Interessen beider Seiten und schafft einen verbindlichen Rahmen, an den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen halten müssen. 

Schutzrechte und Gestaltungsrechte: Arbeitnehmer- & Arbeitgeberrechte im Vergleich 

Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberrechte bilden das Fundament des Arbeitsrechts. Beide Seiten haben klare Ansprüche und Pflichten, die sich gegenseitig ausgleichen sollen. Um das Arbeitsrecht zu verstehen, muss man die Perspektiven beider Parteien kennen. 

Arbeitnehmerrechte sind primär Schutzrechte. Sie sollen den Arbeitnehmer als strukturell schwächere Partei absichern. Ihnen steht beispielweise ein Anspruch auf gerechten Lohn zu, der im Arbeitsvertrag festgehalten werden muss. Des Weiteren gehören auch der Kündigungsschutz, der Anspruch auf Urlaub und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu den Rechten des Arbeitnehmers. 

Arbeitgeberrechte sind hingegen vor allem Gestaltungs- und Leitungsrechte. Diese ermöglichen es Ihnen, Ihr Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll zu führen und betriebliche Ziele zu erreichen. Als Arbeitgeber haben Sie zum Beispiel die Befugnis, Arbeitsverträge entsprechend auszugestalten – immer konform mit den gesetzlichen Vorschriften. Außerdem steht dem Arbeitgeber das Recht auf Kündigung von Mitarbeitern zu, wenn betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. 

Die Abwägung dieser Rechte erfordert oft juristische Expertise. Wir unterstützen unsere Mandanten durch kompetente Beratung sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Arbeitgebers. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen. 

Die wesentlichen Rechte des Arbeitgebers 

Als Unternehmer oder Führungskraft tragen Sie Verantwortung für den Betrieb. Das Gesetz stattet Sie dafür mit wichtigen Rechten aus, die über die reine Pflicht zur Lohnzahlung weit hinausgehen. 

  1. Das Weisungsrecht (Direktionsrecht)
    Ein zentrales Recht ist das Weisungsrecht. Es erlaubt Ihnen, die Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeiter näher zu bestimmen. Sie können somit Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit festlegen. Aber auch dieses Recht hat seine Grenzen. Der Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften können es einschränken. Eine klare Vertragsgestaltung ist hier entscheidend.
  2. Gestaltung von Arbeitsverträgen
    Sie haben das Recht, die Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitsvertrag individuell auszugestalten. Hier können Sie Regelungen zu Probezeit, Befristung, Tätigkeitsbeschreibung und Vergütung festlegen. Eine professionelle Vertragsgestaltung vermeidet zukünftige Konflikte und schafft von Anfang an transparente Verhältnisse.

    In vielen Fällen ist es ratsam, vorab den Arbeitsvertrag prüfen zu lassen, bevor Sie diesen zur Unterschrift an den Bewerber weiterreichen. So laufen Sie keine Gefahr, Streitpunkte wie unklare Arbeitszeiten oder Tätigkeiten als Grundlage für ein Rechtsverfahren zu übersehen.
  3. Kontroll- und Überwachungsrechte
    Zur Sicherung der betrieblichen Abläufe und des Eigentums stehen Ihnen gewisse Kontrollrechte zu. Dies kann die Überprüfung von Arbeitsergebnissen oder, in engen Grenzen, die Kontrolle der Internetnutzung umfassen. Wichtig ist hierbei, stets die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und die Vorgaben des Datenschutzes (DSGVO) zu wahren.
  4. Disziplinarische Maßnahmen
    Bei Pflichtverletzungen durch einen Mitarbeiter müssen Sie reagieren können. Das Arbeitsrecht gibt Ihnen hierfür Instrumente an die Hand. Die Palette reicht von einer mündlichen Ermahnung über eine formelle Abmahnung bis hin zur Kündigung als letztes Mittel (ultima ratio). Eine rechtssichere Abmahnung ist oft die Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.
  5. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    Auch die Kündigung ist ein Recht des Arbeitgebers, wenn die betrieblichen oder persönlichen Umstände dies erfordern. Ob ordentliche, außerordentliche, betriebs- oder personenbedingte Kündigung – die Hürden des Kündigungsschutzgesetzes sind hoch.

    Es stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Bewerber für die Stelle wichtige Informationen verschwiegen hat? Hier kann man einen Arbeitsvertrag anfechten, damit zum Beispiel der Kündigungsschutz erlischt und der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz räumen muss. Eine fundierte juristische Vorbereitung ist hier unerlässlich, um langwierige und kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse zu vermeiden. 

Das Arbeitsrecht für Selbstständige und seine Besonderheiten 

Selbstständige und freie Mitarbeiter haben ebenfalls Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht. Besonders wichtig sind Fragen zur Scheinselbstständigkeit, zur Vertragsgestaltung und zu sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. 

Eine arbeitsrechtliche Beratung für Selbstständige und Freiberufler hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns für eine erste Beratung auf, wenn Sie einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren möchten. 

Wann eine Beratung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll ist 

Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist der richtige Ansprechpartner, wenn es zu Streitigkeiten oder Unsicherheiten rund um das Arbeitsverhältnis kommt. Zu unseren Aufgabenbereichen gehören außerdem die Beratung und Vertretung besonderer Personengruppen wie Auszubildende, werdende Mütter, junge Mütter und Väter sowie Schwerbehinderte. 

Unsere Rechtsanwälte im Arbeitsrecht sorgen dafür, dass die Interessen der Mandanten Beachtung finden und rechtskonform durchgesetzt werden. Gerade in zeitkritischen Fällen, wie bei einer Kündigung, empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Warum die Kenntnis Ihrer Rechte entscheidend ist 

Ein klares Verständnis Ihrer Rechte als Arbeitgeber gibt Ihnen die notwendige Sicherheit, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu leiten. Sie können Personalentscheidungen fundiert treffen, Konflikte frühzeitig erkennen und rechtssicher handeln. Dies schützt nicht nur Ihr Unternehmen vor Risiken im Handels- und Gesellschaftsrecht, sondern fördert auch eine faire und transparente Arbeitskultur. 

Das Arbeitsrecht ist ein dynamisches Feld, das durch die Rechtsprechung ständig weiterentwickelt wird. Unsere Experten für Arbeitsrecht bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Arbeitgeber zu verstehen und in der Praxis sicher durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine fundierte Beratung. 

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