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Baurecht

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Ihre Anwälte für Baurecht in Wiesbaden

Das Baurecht stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN dar. Wie der Name vermuten lässt, behandelt das Baurecht sämtliche rechtlichen Normen und Vorschriften rund um das Thema Bauen.

Das Rechtsgebiet wird in die Bereiche „Öffentliches Baurecht“ und „Privates Baurecht“ unterteilt. Das Öffentliche Baurecht regelt das Verhältnis des Bauherren bzw. der Bauherrin zum Staat und den zuständigen Behörden (der Verwaltung). Es beschreibt somit das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Zu den im Baurecht relevanten Behörden gehören beispielsweise die Baubehörde oder die Denkmalschutzbehörde. Im Gegensatz dazu steht das Private Baurecht. Dies regelt das vertragliche Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Darunter fallen alle privatrechtlichen Vertragsbeziehungen zwischen dem Bauherrn bzw. der Bauherrin und dem beauftragten Bau- oder Werkunternehmen.

Sie suchen einen Anwalt für Baurecht in Wiesbaden und Umgebung? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN sind sowohl auf das Öffentliche wie auch das Private Baurecht spezialisiert.

Öffentliches Baurecht: Von der Baugenehmigung bis zur Akteneinsicht beim Bauamt

Das Öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts. Unter diesen Rechtszweig fallen aber nicht nur die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Auch die Funktionsweise der Institutionen der öffentlichen Verwaltung und damit das Verhältnis der einzelnen Behörden zueinander sind Teil des Öffentlichen Baurechts. Beteiligte Institutionen sind zum Beispiel die Baubehörde, das Umweltamt, die Denkmalschutzbehörde oder das Liegenschaftsamt.

Dabei gibt das Öffentliche Baurecht den einzelnen Behörden sowie dem einzelnen Bürger, die gesetzlichen Grundlagen und Grundsätze vor, welche im Rahmen von Baumaßnahmen auf dem eigenen oder einem fremden Grundstück eingehalten werden müssen. Hierunter fallen beispielsweise Vorgaben zur Bebauung im betroffenen Baugebiet, die Einhaltung der Maßgaben des zugrundeliegenden Bebauungsplanes oder auch die Vergabe von Baugenehmigungen sowie die Einhaltung von Grenzabständen zum Nachbargrundstück.

Hierbei ist die Baugenehmigung ein zentraler Aspekt. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Baugenehmigung zu erhalten oder sind unsicher, ob Sie einen Widerspruch gegen die Verfügung der Baubehörde einlegen möchten, stehen wir als erfahrene Anwälte im Baurecht für Sie zur Verfügung. Wir unterstützen Sie dabei, die Baugenehmigung einzufordern oder die Möglichkeit der Anfechtungsklage bei einer Baugenehmigung zu prüfen.

Die gesetzliche Grundlage bilden im Wesentlichen (Spezialgesetze einmal ausgenommen) das bundesweit geltende Baugesetzbuch (BauGB) sowie die in den einzelnen Bundesländern geltenden Bauordnungen der Länder. In Hessen gilt die Hessische Landesbauordnung (HBO), die beispielsweise Abstandsflächen, die Zahl der erlaubten Vollgeschosse oder das Baugenehmigungsverfahren regelt.

Wir bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen und Verfahren gegenüber den einzelnen Behörden. Dazu gehören außergerichtliche Verwaltungsverfahren wie zum Beispiel Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren gegen zum Beispiel die Versagung einer Baugenehmigung oder Nutzungsänderungen. Als Anwalt für Baurecht vertreten wir Sie auch in Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten, wenn Sie zum Beispiel einen Baugenehmigungs-Widerspruch als Nachbar erwirken möchten.

Sie sind Bauherr und haben Fragen zu der auf Ihrem Grundstück konkret erlaubten Bauweise, zu Themen des Denkmalschutzrechts oder Fragen zum gültigen Bebauungsplan? Oder Sie wollen eine Baugenehmigung anfechten und verlangen Bauamt-Akteneinsicht? Als Anwälte für Baurechte beraten wir Sie gern in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts. Finden Sie bei uns Ihren Rechtsanwalt für Baurecht in der Nähe von Wiesbaden.

Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie gegen eine Baugenehmigung Widerspruch einlegen wollen?

Nicht jedes Bauvorhaben ist reibungslos umsetzbar und kann vor allem in der Bauphase viele Probleme bescheren. Auch hier können Ihre Interessen beeinträchtigt werden, wenn Sie als angrenzender Nachbar unmittelbar betroffen sind. Dies kann von Themen wie Lärmschutz, Grenzabständen bis hin zu Staub oder einem unangemessenen umfangreichen Bauvorhaben reichen, wenn zum Beispiel das künftige Mehrfamilienhaus Ihnen sämtliche Sonne auf Ihrer Terrasse klaut.

Deshalb sind die Bauherren häufig in der Pflicht die Bestätigung bzw. Zustimmung Ihrer Nachbarn über das geplante Bauvorhaben einzuholen. Geschieht das nicht durch die Bauherren selbst, werden die Nachbarn vom Bauamt darüber informiert. Handelt es sich um dicht besiedeltes Wohngebiet kann diese Information über das Bauvorhaben auch per Annonce in der Zeitung geschehen.

Für den Widerspruch gegen eine fremde Baugenehmigung müssen Sie eine gewisse Frist beachten. Wurden Sie umfassend und richtig informiert, beträgt diese Frist einen Monat. Hat keine entsprechende Informationsweitergabe stattgefunden, bleibt Ihnen sogar ein Jahr ab Kenntnisnahme von den Baumaßnahmen, um Widerspruch hiergegen einzulegen.

Falls Sie sich im Voraus lieber selbst informieren möchten, können Sie auch einen Antrag auf Akteneinsicht im Bauamt stellen. Dies ist insbesondere bei Planungen zu öffentlichen Bauvorhaben und Großbauprojekten eine gängige Praxis.

Privates Baurecht: Ihre rechtliche Begleitung beim Bauvorhaben

Das Private Baurecht regelt die vertraglichen Beziehungen (Vertragsrecht) zwischen dem Bauherrn bzw. dem Auftraggeber und dem Bauunternehmen bzw. dem Auftragnehmer. Das Private Baurecht betrifft damit insbesondere die zwischen Privatpersonen und Unternehmen geschlossenen Verträge (beispielsweise Bauträgerverträge, Bauverträge, Werkverträge) und ist damit ein Teil der in Deutschland geltenden Privatautonomie. Diesen Verträgen liegen zumeist die werkvertraglichen Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder die Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zugrunde.

Wir bei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen und Verfahren gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner – sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich. Unsere Unterstützung beginnt bei den Vertragsverhandlungen über den Inhalt und Umfang des beispielsweise Werk- oder Bauvertrages und endet erst mit dem Abschluss bzw. der Abnahme der Bauarbeiten vor Ort. Im Streitfall vertreten wir unsere Mandanten mit unserer Fachexpertise ebenfalls als Prozessvertreter vor den zuständigen Baukammern der Amts- und Landgerichte oder erwirken für unsere Mandanten eine außergerichtliche Verhandlungslösung mit der Gegenseite, sodass ein Gerichtsverfahren vermieden wird.

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