Rechtsgebiet

Wohnungseigentumsrecht

General- und Vorsorgevollmacht

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Ihre Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht in Wiesbaden

Das Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist komplex und birgt zahlreiche rechtliche Fallstricke. Die rechtlichen Beziehungen von einzelnen Wohnungseigentümern untereinander sowie von einzelnen Wohnungseigentümern zu der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (auch Wohnungseigentümergemeinschaft genannt) werden durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Das WEG-Recht legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest, wenn beispielsweise mehrere Personen das Eigentum an derselben Immobilie untereinander aufgeteilt haben.

Wo liegt der Unterschied zum Immobilienrecht? Das Immobilienrecht bildet das umfassende Dach für alle Rechtsgeschäfte rund um Grund und Boden – es umfasst den Kauf und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden, das Baurecht sowie die Eintragung von dinglichen Rechten wie Grundschulden oder Wohnrechten im Grundbuch. Das WEG-Recht hingegen ist ein eigenes Rechtsgebiet und ein hochspezialisierter Teilberech des Immobilienrechts.

Die Kanzlei PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN ist Ihr verlässlicher Partner in Wiesbaden für alle Fragen, wenn Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für WEG-Recht sind. Wir vertreten die Interessen von einzelnen Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen mit juristischer Präzision und strategischem Weitblick.

Was ist das Wohnungseigentümerrecht (WEG-Recht)? Eine Übersicht

Unter dem WEG-Recht lassen sich einige zentrale Begriffe zusammenfassen, zu denen wir Sie gern beraten. Zu den zentralen Begriffen gehören:

  • Die Teilungserklärung: Diese Erklärung unterteilt die Immobilie (meistens ein Mehrfamilienhaus oder eine größere Gewerbeimmobilie) in viele kleine Wohn- oder Gewerbeeinheiten. Sie ist das notarielle Grunddokument, das die Aufteilung der gesamten Immobilie in Sonder- und Gemeinschaftseigentum festlegt. Sie wird vom Notar entworfen sowie vor dem Notar beurkundet.
  • Die Gemeinschaftsordnung: Die „Verfassung“ der WEG, die das Miteinander regelt. Sie setzt Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und schafft so Regeln für ein geordnetes und friedliches Zusammenleben (beispielsweise Regelungen über die Nutzung von Gemeinschaftsflächen oder Regelungen zu baulichen Veränderungen der Immobilie).
  • Das Sondereigentum: Hiermit wird Ihr alleiniges Eigentum innerhalb der geteilten Immobilie bezeichnet. Damit ist also die Wohnung oder die Gewerbeeinheit selbst gemeint, wie auch Ihre Garagen oder Kellerräume.
  • Das Gemeinschaftseigentum: Teile des Gebäudes und Grundstücks, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, beispielsweise die Fassade, das Dach oder das Treppenhaus.

Jedes Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist gleichzeitig Miteigentümer am gesamten Grundstück und dem Gemeinschaftseigentum sowie Sondereigentümer an seiner, ihm zugeordneten individuellen Wohnungs- oder Teileigentumseinheit.

Hausverwaltung: Rechte Ihrer Vertretung nach außen & innen

Jede Wohnungseigentümergemeinschaft wird im Regelfall nach außen sowie nach innen durch einen WEG-Verwalter vertreten. Der WEG-Verwalter leitet auch die Versammlungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Eigentümerversammlungen). Der Verwalter kümmert sich um die Umsetzung der von den einzelnen Wohnungseigentümern innerhalb solcher Versammlungen getroffenen Beschlüsse. Die Aufgaben des WEG-Verwalters reichen dabei von der Beauftragung von Notreparaturmaßnahmen nach einem Wasserschaden bis hin zur Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Gerichtsstreitigkeiten mit einzelnen Wohnungseigentümern oder mit Dritten.

Die Eigentümerversammlung: Das Herzstück der WEG

Das zentrale Entscheidungsorgan einer WEG ist die Eigentümerversammlung. Als Grundlage für die Versammlung gilt das WEG-Recht sowie die innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft geltenden Regelungen der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Aber wie läuft eine Eigentümerversammlung ab?

Auf der Versammlung werden zum vereinbarten Zeitpunkt alle wesentlichen Entscheidungen getroffen – von der Genehmigung der Jahresabrechnung über die Beauftragung von Handwerkern bis hin zu weitreichenden baulichen Veränderungen. Sie wollen einen Balkon an der Wohnung anbringen lassen oder gemeinschaftliche Beete im Garten anpflanzen? All das bedarf der Zustimmung der anderen Eigentümer.

Ebenfalls wird der sogenannte Wirtschaftsplan auf der Eigentümerversammlung besprochen. Darin wird die Höhe des sogenannten Hausgeldes festgelegt. Das Hausgeld wird jeden Monat von allen Eigentümern vorausgezahlt, um laufende Kosten des Gemeinschaftseigentums zu bezahlen. Dazu gehören zum Beispiel Handwerker, Versicherungen oder Kosten für die Verwaltung.

Gerade deshalb ist die Versammlung eine häufige Quelle für Konflikte. Formale Fehler bei der Einladung, eine unklare Tagesordnung, eine falsche Feststellung der Beschlussfähigkeit oder ein fehlerhaftes Protokoll können dazu führen, dass gefasste Beschlüsse nichtig oder anfechtbar sind. Besonders wichtig: Für die Anfechtung eines Beschlusses gilt eine strenge gesetzliche Frist von nur einem Monat nach der Beschlussfassung.

Das WEG-Recht bietet aufgrund seiner Vielschichtigkeit an Rechtsbeziehungen und der großen Anzahl an beteiligten Personen eine Vielzahl an komplizierten und relevanten Beratungsfelder. Wenn Sie einen Anwalt für WEG-Recht suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir von PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN beraten und vertreten Sie umfassend in allen diesen Beratungsfeldern und greifen hierzu auf unsere über Jahrzehnte aufgebaute Kompetenz sowie Erfahrung zurück.

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