RECHTSANWÄLTE.NOTARE
seit 1905
Notar Wiesbaden
INSOLVENZRECHT
Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners werden Gläubigerrechte erheblich eingeschränkt. Es droht der Verlust bestehender Forderungen, da diese im Rahmen des Insolvenzverfahrens regelmäßig nur zu einer geringen Quote befriedigt werden.Durch ein schnelles und kompetentes Handeln unterstützen wir unsere Mandanten im Rahmen ihrer Gläubigerstellung mit dem Ziel, bestehende Forderungen bestmöglich durchzusetzen, bestehende Sicherheiten im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens zu verwerten und Ansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren.Im Rahmen des Insolvenzverfahrens beschäftigen wir uns regelmäßig mit Fragen zur vollständigen und rechtzeitigen Anmeldung von Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle, zur Durchsetzung von Masseforderungen, zur Verwertung von insolvenzfesten Sicherheiten, mithin zur Realisierung von Aus- und Absonderungsrechten, zu Verwertungsvereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter bei bestehenden Absonderungsrechten (z.B. freihändige Veräußerung der zu Gunsten unserer Mandanten mit Grundpfandrechten belasteten Immobilien, Vereinbarung einer sog. Kalten Zwangsverwaltung) und zur Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters (z.B. Insolvenzanfechtung gem. §§ 129 ff InsO).