Rechtsgebiet

Familien- und Erbrecht

Erbrecht Rechtlich

PAULUS.WESTERWELLE.KAUFFMANN berät vorsorgend und individuell im Erb- und Familienrecht. Aufgrund unserer langjährigen anwaltlichen Tätigkeit in diesem Bereich sowie durch die notarielle Berufspraxis haben wir die Expertise, unsere Mandanten bei der Vermeidung und Lösung erb- und familienrechtlicher Probleme kompetent zu beraten.

FAMILIENRECHT

Wir stehen unseren Mandanten in diesem persönlichen und existenziellen Lebens- und Rechtsbereich in jeder Phase zur Seite. Wir beraten vorsorgend in guten Zeiten durch die Ausgestaltung geeigneter Eheverträge bzw. Lebenspartnerschaftsverträge. Im Krisenfall konzipieren wir geeignete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Für Paare ohne Trauschein, die als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammenleben wollen, bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, um das eigene Vermögen nachhaltig zu sichern.

ERBRECHT

Wir beraten bei der Errichtung individueller Testamente oder Erbverträge und/oder Vermächtnisse zum Zwecke der Erbfolgeregelung. Für unsere Mandanten entwickeln wir konkrete Lösungen zur Vermögensnachfolge in Familien und bei Unternehmensnachfolgen, übernehmen die Nachlassabwicklung (z.B. durch Testamentsvollstreckung) zur Vermeidung von Konflikten.

Wir konzipieren individuelle Verträge zur Übertragung des Vermögens im Vorgriff auf den Erbfall und unterstützen bei der steuerlichen Optimierung zum Zwecke der Vermeidung von Erbschafts- und Schenkungssteuer. Regelmäßig beraten und vertreten wir im Erbscheinverfahren, in Erbauseinandersetzungen, bei der Testamentsanfechtung, der Erfüllung von Vermächtnissen oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen bzw. deren Geltendmachung.

 

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